
In den blauen Bereichen ohne Schraffur können Windkrafträder nur über die Gemeindeöffnungsklausel gebaut werden. Dies liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden.

In den blauen Bereichen ohne Schraffur können Windkrafträder nur über die Gemeindeöffnungsklausel gebaut werden. Dies liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden.