Springe zum Inhalt

Am Tag vor der Sitzung des PlUm 08.09.2026:
Wir wollten die Interessierten an die Sitzung erinnern, mit dem Hinweis auf die Tagesordnung. Prompt kommt die Rückmeldung, dass zwei Tagesordnungspunkte heruntergenommen wurden. Flux in die TO geschaut. Nein, da steht nichts. Also rasch zum Telefon gegriffen und nachgefragt. Praktischerweise bei der SPD-Fraktion, die den Ausschussvorsitzenden stellt. Der muss es ja wissen. Die Antwort war: „Bei uns ist nichts bekannt, aber ich kläre das auf der Fraktionssitzung und melde mich heute Abend“. Am Abend die identische Aussage. Inzwischen kommt die Information von zweiter Seite.

Soweit die Theorie und der interessierte Bürger kommt ins Grübeln.

Am Tag der Sitzung:
Kurzerhand bei der Verwaltung nachgefragt und siehe da, hier kommt die Bestätigung, dass die Verwaltung gerne die beiden Tagesordnungspunkte von der TO nehmen möchte. Nun kommt auch die Mitteilung aus der SPD-Fraktion, dass am Morgen der Ausschussvorsitzende auf eigene Nachfrage, nachdem er bereits aus der Bevölkerung darauf angesprochen wurde, die Information erhalten hat. 

Bereits an dieser Stelle kann man nur den Kopf schütteln, dass Bürger eher und besser informiert sind als der Ausschussvorsitzende.

Abends dann die Sitzung:
Hier stellt der Ausschussvorsitzende genau den vorgenannten Sachverhalt dar. Der Zuschauer nimmt es zur Kenntnis und wankt nun zwischen den beiden Möglichkeiten, dumm gelaufen, einfach die Weitergabe der Information verpasst, oder es wurde absichtlich so spät informiert. Aber kein Problem, just in diesem Moment wäre genau der richtige Zeitpunkt gekommen, um dieses „Missverständnis“ aufzuklären. Ihr ahnt es schon, keine Reaktion, stoische Ruhe auf diese Hinweise. Nun kann der interessierte Zuschauer sich seinen eigenen Reim darauf machen, zu welcher Möglichkeit man tendiert.

Ich persönlich frage mich, was hier verkehrt läuft.

Vor einer Woche war ein NDR-Team für ein Statement im Rathaus:
Anwesend waren drei Personen. Meinem Empfinden nach war da entweder eine Person zu viel oder zwei Personen zu wenig. Bürgervorsteherin und 1. Stellv. Bürgermeister – nachvollziehbar. Aber wenn dann eine zusätzliche Fraktion, die FWG, mit am Tisch sitzt, hätte man auch die beiden anderen Fraktionen erwartet, also FDP und SPD.

Und nun diese „interessante“ Informationspolitik im Zuge der PlUm Sitzung.

Wenn man den Glauben hat, dass Bürger dieses Verhalten nicht bemerken, muss man schon sehr naiv unterwegs sein. Wenn das eine gewollte Informationspolitik ist und es jemandem egal ist, dass Bürger dies auch so zur Kenntnis nehmen, finde ich den Umgang mit dem „politischen Gegner“ fragwürdig  und der Institution Gemeinderat nicht würdig.

Die Gemeinde Ahrensbök hat vor kurzem einen schönen Post auf Facebook veröffentlicht:

DEMOKRATIE LEBT VOM MITMACHEN: Beteiligung ist wichtig, Kritik ist ausdrücklich erwünscht und unterschiedliche Meinungen gehören dazu. Vielleicht könnte man das noch um den Respekt voreinander ergänzen.

ABER LIEBE LEUTE, DIES ALLES IST KEINE EINBAHNSTRASSE!

In der PlUm-Sitzung am 08.09.2026 wurde bekannt gegeben, dass der Investor für den PV-Park in Spechserholz, B-Plan 81, das Vorhaben nicht weiter verfolgt und somit einstellt. Ein Satzungsbeschluss lag für das Vorhaben vor.

Das ist übrigens der Solarpark, in dem laut B-Plan, der Bau von Grünstromspeichern innerhalb der Anlage möglich gewesen wäre. Der Bürgermeister ging vehement gegen den Bau des Batteriespeichers vor. (LN-Artikel vom 26.02.2025)

Auszug aus dem Artikel:
"Der Lärm ist das Thema, die Wechselwirkung auf Mensch und Tier“, sagt Zimmermann. Die in die Speicher eingebaute Lüftung ist zwischen 75 und 85 Dezibel laut.

75 Dezibel – das liegt irgendwo zwischen einer lauten Unterhaltung und Straßenlärm. 85 Dezibel entsprechen dem Lärm einer Baustelle und können auf Dauer das Gehör schädigen. Der Schall wird Tag und Nacht abgesondert. Und die Ahrensböker Speicher hätten nahe an einem Wohn- und einem Gewerbegebiet gestanden.

Nach diesen Aussagen ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass sich der Bürgermeister nun beim geplanten Batteriespeicher in Schwochel so sehr für das Projekt ins Zeug legt und auch auf verschiedensten Ebenen gegen das Bürgerbegehren angeht, zumal der Batteriespeicher in Schwochel ca. 3-4x so groß werden soll.

Innerhalb von 3 Monaten sind für das Bürgerbegehren beinahe 1600 Unterschriften in der Gemeinde Ahrensbök zusammengekommen. Das sind über 20% der Wahlberechtigten aus der Gemeinde Ahrensbök, die ihre Unterschrift geleistet haben. Immer wieder liest man die Aussage, dass sich nur wenige, direkt Betroffene, gegen die Planungen der Gemeinde wehren. Fast die Hälfte der Unterschriften stammen aus dem Kernort Ahrensbök und zeigen damit, dass auch nicht direkt Betroffene mit den Planungen der Gemeinde nicht einverstanden sind. Da erscheint die Aussage im o. g. Artikel, dass sich die Dorfbewohner seit Langem gegen geplante Solarparks und neuerdings gegen 144 Batteriespeicher (O-Ton Artikel, gemeint ist sicherlich ein Batteriespeicher mit 144 Containern) wehren, in einem anderen Licht. Bei der Unterschriftensammlung haben wir die Erfahrung gemacht, dass einem Großteil der angesprochenen Personen das Ausmaß der geplanten Solarparks nicht bewusst war.

Die Gemeinde Ahrensbök teilte der Kommunalaufsicht mit,  dass die Anzahl der Container sich weder aus der Planung der Gemeinde noch des Vorhabenträgers ableiten lasse. Durch die Nennung einer konkreten Anzahl könne ein Teil der Begründung des Bürgerbegehrens nichtzutreffend sein und die Unterzeichnenden könnten dadurch getäuscht werden.  Ein Blick in die Präsentation des Vorhabenträgers kann hier Abhilfe schaffen. Alle Informationen, die für das Bürgerbegehren, die Abstimmungsfrage und die Begründung verwendet wurden, stammen aus dieser Präsentation. Übrigens diente diese auch als einzige Unterlage für die Aufstellungsbeschlüsse . Aus den in der Präsentation angegebenen Daten, wie z.B. 200 MW Leistung und eine Speicherdauer von 2,5 bis 5 Stunden für den Batteriespeicher ergibt sich eine Anzahl von notwendigen Batteriecontainern, die je nach Speicherdauer, die Anzahl von 144 Containereinheiten deutlich übertreffen könnte. Zudem ist eine Zeichnung des Speichers aufgeführt, aus der sich die genannte Anzahl von 144 Containereinheiten eindeutig ableiten lassen.

Alle Beteiligten sind sich darüber im Klaren, dass Batteriespeicher im Zuge der Energiewende benötigt werden. Hier  geht es aber um Standort und Größe. Der  Speicher  in Bollingstedt (SH) wurde in einem Gewerbegebiet direkt an der A7 gebaut und ist im Juni 2025 mit 64 Batteriecontainern und 32 Wechselrichtercontainer mit einer Leistung von 103,5 MW ans Netz gegangen und vor 4 Tagen von der Firma Apiq übernommen worden. Die Lage  an der Autobahn bringt bereits einen gewissen Lärmpegel und wahrscheinlich auch eine entsprechende Schalldämmung für den Ortsteil Gammellund, denn Ortschaft und Batteriespeicher werden getrennt von der A 7. Der eigentliche Ortsteil Bollingstedt liegt ca. 4,5 km entfernt von der Stromspeicheranlage.  In Schwochel soll der Batteriespeicher also mit doppelt so viel Leistung auf gleicher Fläche mitten in eine umgebungslärmfreie Natur gebaut werden, umgeben von 4 Dorfschaften und Einzelbebauungen im Abstand von teils weniger als 700 m. Für den 86 ha großen Solarpark in Schwochel mussten für die Wildtiere Querungshilfen geplant werden. Und nun kommen die Planer auf die "pfiffige" Idee, den Batteriespeicher direkt an einer dieser Wildquerungshilfen zu bauen. Damit wird die Aufgabe dieser Wildquerungshilfe – und somit eigentlich die Planung des gesamten Solarparks – ad absurdum geführt. Als Stand Alone Batteriespeicher (Co-Location) hat er nicht nur die Aufgabe, den im PV-Park erzeugten Strom zwischenzuspeichern, sondern soll als zentraler Knotenpunkt für derzeit 8 weitere, zum Teil außerhalb der Gemeinde liegenden EE-Anlagen und Stromaufnahme aus dem öffentlichen Netz, dienen. Die Aussage, dass ein Batteriespeicher auch trotz eines evtl. erfolgreichen Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids privilegiert außerhalb des Solarparks gebaut werden kann ist zwar richtig, jedoch muss die dafür notwendige  Fläche zur Verfügung stehen, die Lärmschutzauflagen müssen ebenfalls erfüllt werden und es wäre „eben nur“ eine Grünspeicheranlage, die lediglich den Strom des in Schwochel geplanten Solarparks speichert. In der Präsentation des Vorhabenträgers werden die zulässigen Lärmpegel genannt, die rechtlich durch die TA-Lärm akzeptiert werden müssen, egal ob im Industrie- oder Großstadtgebiet. Verschiebt sich der Speicherort, verschieben sich auch entsprechend die Lärmkreise. Eine Möglichkeit wäre, den B-Plan dahingehend zu ändern, dass ein Speicher, der der Speicherung des in der Anlage erzeugten Stroms dient, möglich gemacht wird. Bei einer Fläche von 86 ha für den Solarpark und einer zulässigen Überbauung von ca. 56 ha mit Solarpaneele, sollten ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um die Lärmbelästigung für Mensch und Wildtiere zu minimieren.  Aber dies ist  nicht die Art der Anlage, die der Projektierer gerne bauen möchte.

Zu „Wo bald Windräder stehen können“ LN vom 9. Juli 2026 – Norddeutschland

Ostholstein verliert sein malerisches Bild

Mit den neuen Regionalplänen wird unser Lebensraum mit noch mehr Windrädern verunstaltet. Das trifft besonders den Kreis Ostholstein. Schon jetzt gibt es hier eine hohe Dichte an Windrädern und Solaranlagen. Die Region verliert zunehmend ihre bezaubernde, malerische Landschaft mit der Kreis für sich und den Tourismus wirbt.

Die Aktivitäten von Grundeigentümern und Kommunen, immer mehr sogenannte Wind- und Solarparks zu schaffen, zerstören nicht nur unser Landschaftsbild. Sie nehmen auch massiven Einfluss auf das Angebot und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen.

Das System ist perfide und wurde von den „Grünen“ und ihren Koalitionspartnern auf Bundes- und Länderebene geschickt installiert. Landwirte erhalten für die “Parks“ das Vielfache von dem, was sie als landwirtschaftliche Pacht bekämen, und die Kommunen werden mit hohen Gewerbesteuereinnahmen gelockt. Beides aus Steuermitteln hoch subventioniert und von den Stromkunden teuer bezahlt. Ob die versprochene Gewerbesteuer dann auch fließt, hängt von den Steuermodellen der „Park“-Betreiber ab und rettet die defizitären Haushalte der Kommunen nicht.

Am Ende ist unsere Landschaft überzogen mit Industrieanlagen, von denen nur wenige Landeigentümer profitieren, die aber zu Lasten unserer Natur und Umwelt sowie der Menschen gehen, die hier wohnen oder Urlaub machen.

Auch die Auswirkungen der Windräder und Solaranlagen auf unser Mikro-Klima und durch den Abrieb von Mikroplastik sind längst nicht ausreichend erforscht. Die weltweit menschengemachten und die natürlich bedingten Klimaveränderungen werden mit diesen gravierenden Eingriffen in unseren Lebensraum jedenfalls nicht nachhaltig verhindert. Dafür ist Deutschland zu klein und Ostholstein erst recht.

Weitere Windräder und Solaranlagen gehören nicht in unsere Landschaft und auf unsere Ackerböden. Wenn schon, dann in Industriegebiete und auf Dächer, wo sie zumindest optisch keinen Schaden anrichten.

Karsten Marzian, Klein Wessek

Veröffentlicht in den Lübecker Nachrichten am 2./3. August 2026, S. 24

Über 1600 Unterschriften für unser Bürgerbegehren übergeben wir am Montag, den 17.08.2026 an die Gemeinde Ahrensbök. Wir freuen uns, dass fast die Hälfte der Unterschriften im Hauptort Ahrensbök geleistet wurden, denn damit zeigen die Bürger/-innen deutlich, dass es nicht nur das Thema von ein "paar Betroffenen" ist.

... werden wir die gesammelten Unterschriften bei der Gemeinde Ahrensbök einreichen. Eines sei schon vorweg gesagt, die geforderte Anzahl an Unterschriften haben wir erreicht. Morgen werden wir alle Listen zusammen haben und geben bekannt, wie viele Unterschriften wir einreichen werden.. 😉

Im Bereich Windkraft gibt es in Schleswig-Holstein den Regionalplan in dem die Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Hintergrund ist der, dass das Land Schleswig-Holstein Wildwuchs bei den Windkraftanlagen verhindern möchte. Im Entwurf zum Regionalplan sind jedoch auch noch Potentialflächen ausgewiesen. Mit Hilfe der vom Bund eingeführten Gemeindeöffnungsklausel können Kommunen auf diesen Potentialflächen eigene Windgebiete planen, sprich, es muss ein Bauleitverfahren durchgeführt werden. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur noch bis die Regionalpläne des Landes verabschiedet sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2027.

In der Gemeinde Kasseedorf kommt es zu einem Bürgerentscheid gegen sieben Windräder, die mit Hilfe der Gemeindeöffnungsklausel gebaut werden sollen. Hier hat sich die Bürgerinitiative Kasseedorf gegründet.

Auch in Schönwalde am Bungsberg wurde ein Bürgerbegehren gegen einen Windpark mit 3 Windrädern eingereicht.

Scheinbar ist es nicht nur bei uns so, dass das Hauptargument das Geld ist. Dabei kann keiner genau sagen, ab wann und wieviel Gewerbesteuer in die Gemeindekassen fließen wird. Als Beispiel kann man sich die Firmenstruktur für den PV Solarpark in Schwochel anschauen. Ein Paradies für jeden Steuerberater und die betroffenen Bürger/-innen und die Natur scheinen an dieser Stelle völlig egal zu sein.

Die Dorfschaften Vorwerk Neuhof, Dunkelsdorf, Schwienkuhlen und Schwochel haben beim Festumzug mit 4 Wagen teilgenommen. Der Umzug war ein Megaerfolg und wir haben von den Ahrensbökern eine Menge Zuspruch erhalten. Ein herzliches Dankeschön an alle Unterstützer, die bei den Vorbereitungen und beim Umzug mitgewirkt haben.

Die Gemeinden Travenhorst, Rohlsdorf (Quaal) und Pronstorf wurden bei den Gemeinden hinzugefügt, da sie in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemeinde Ahrensbök liegen.

Die geplanten Batteriespeicher in Stockeldsorf - in unmittelbarer Nähe zum neuen Umspannwerk wurden ebenfalls hinzugefügt.

Es gibt eine Seite "Presse", auf der die relevanten Zeitungsartikel verlinkt sind.

Am 21.05.2026, zwei Tage nach den Aufstellungsbeschlüssen zur Bauleitplanung zum B-Plan 85 (Batteriespeicherbau im Solarpark Schwochel) der Gemeinde Ahrensbök, stand für uns fest, wir müssen das demokratische Mittel "Bürgerbegehren" in Anspruch nehmen. Nach den ersten vorbereitenden Arbeiten kann nun die Unterschriftensammlung losgehen. Die Unterschriftenliste könnt ihr auch direkt hier herunterladen und auf dem Postweg oder uns direkt zukommen lassen. Alle Angaben auf dem Formular sind uns von der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vorgegeben und die Listen werden nach dem Bürgerbegehren von der Gemeinde vernichtet. Also keine Sorge, dass hier Adressen oder sonstige persönliche Daten in falsche Hände kommen.

Unterschriftenliste Bürgerbegehren Ahrensbök