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Gemeindeöffnungsklausel

Im Bereich Windkraft gibt es in Schleswig-Holstein den Regionalplan in dem die Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Hintergrund ist der, dass das Land Schleswig-Holstein Wildwuchs bei den Windkraftanlagen verhindern möchte. Im Entwurf zum Regionalplan sind jedoch auch noch Potentialflächen ausgewiesen. Mit Hilfe der vom Bund eingeführten Gemeindeöffnungsklausel können Kommunen auf diesen Potentialflächen eigene Windgebiete planen, sprich, es muss ein Bauleitverfahren durchgeführt werden. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur noch bis die Regionalpläne des Landes verabschiedet sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2027.