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Bürgerbegehren

Mit dem heutigen Tag starten wir mit der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren gegen das Bauleitverfahren für den Bau eines Stand-Alone-Batteriespeichers im Solarpark der Dorfschaft Schwochel. Unterschreiben kann jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Erstwohnsitz in der Gemeinde Ahrensbök hat.

Am 19.05.2026 hat der Ausschuss für Planung und Umwelt der Gemeinde Ahrensbök den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 sowie die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensbök für den Bau eines Stand-Alone-Batteriespeicher (Grauspeicher) gefasst.

Worum es geht:
Der geplante Graubatteriespeicher umfasst nach derzeitiger Planung 144 Containereinheiten (6 x 2,5m) und würde damit zu den größten in Norddeutschland zählen. Er soll derzeit als zentraler Knotenpunkt für acht weitere Solarparks und auch der Entnahme und Einspeisung ins öffentliche Netz dienen. Durch den Bau entsteht eine kontinuierliche Lärmbelästigung der Ortschaften Böbs, Schwochel und Vorwerk Neuhof. Diese süd-östlichen Ortschaften sind bereits mit knapp 30 % der geplanten FF-PV-Anlagen, 3 Windparks teils im Repowering-Verfahren und der Böbser-Biogas-Anlage belastet. Je nach Ausrichtung, Topografie und Windrichtung könnten auch Dunkelsdorf und Ahrensbök vom Dauerlärm betroffen sein. Außerdem könnte der entstehende Lärm, gemäß derzeitiger Planung bei bis zu 75 dB (Vergleich: Hauptverkehrsstraße), die direkt angrenzende Wildquerung Ihrer Funktion entheben. DieWildwege zwischen den Lebensräumen Rabenshörn, Hasselhorst Gründen, Schwinkenrader und Pinner Forst bis hin zum Staatsforst Reinfeld, sowie den Landesforsten sind bereits durch die L184 (Wildunfall Hot Spot) und durch die PV-Anlagen sehr stark beeinträchtigt.


Weitere Informationen:

Aus dem Bauleitverfahren für einen anderen Solarpark hier in der Gegend geht man davon aus, dass eine Containereinheit ca 93dB Lärm verursacht. Bei der Planung hier kann bislang der Planer keine Aussage treffen, welche Lärmbelästigung tatsächlich anfallen würde. Bei der Projektvorstellung wurden nachfolgende Lärmkarten für die max. erlaubte Geräuschbelastung der TA-Lärm vorgestellt.

Lärmbelästigung im Tagbetrieb

Lärmbelästigung im Nachtbetrieb

  • Grünspeicher - dienen der jeweiligen PV-Anlage als Stromzwischenspeicher und können den Strom zeitversetzt in das öffentliche Netz abgeben.
  • Grauspeicher - dienen nicht nur einer PV-Anlage als Zwischenspeicher, sondern können aus weiteren Anlagen (z.B. PV und Windkraft) Strom aufnehmen sowie Strom aus dem öffentlichen Netz entnehmen und wieder einspeisen (derzeit hier nicht möglich, Änderung durch die Bundesnetzagentur zu erwarten).
  • Ein Grünspeicher für den Solarpark Schwochel würde ca. 40-50 Containereinheiten umfassen.
  • Der geplante Stand-Alone-Speicher ist für ca. 144 Containereinheiten in Planung.
  • Ein lukrativer Nebeneffekt für den Betreiber: Wenn der Batteriespeicher bis zum 04.08.2029 in Betrieb gehen sollte, ist die Anlage (und der Betreiber) für 20 Jahre vom Netzentgelt befreit.