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Kommentar zum LN-Artikel vom 25.08.2026

Innerhalb von 3 Monaten sind für das Bürgerbegehren beinahe 1600 Unterschriften in der Gemeinde Ahrensbök zusammengekommen. Das sind über 20% der Wahlberechtigten aus der Gemeinde Ahrensbök, die ihre Unterschrift geleistet haben. Immer wieder liest man die Aussage, dass sich nur wenige, direkt Betroffene, gegen die Planungen der Gemeinde wehren. Fast die Hälfte der Unterschriften stammen aus dem Kernort Ahrensbök und zeigen damit, dass auch nicht direkt Betroffene mit den Planungen der Gemeinde nicht einverstanden sind. Da erscheint die Aussage im o. g. Artikel, dass sich die Dorfbewohner seit Langem gegen geplante Solarparks und neuerdings gegen 144 Batteriespeicher (O-Ton Artikel, gemeint ist sicherlich ein Batteriespeicher mit 144 Containern) wehren, in einem anderen Licht. Bei der Unterschriftensammlung haben wir die Erfahrung gemacht, dass einem Großteil der angesprochenen Personen das Ausmaß der geplanten Solarparks nicht bewusst war.

Die Gemeinde Ahrensbök teilte der Kommunalaufsicht mit,  dass die Anzahl der Container sich weder aus der Planung der Gemeinde noch des Vorhabenträgers ableiten lasse. Durch die Nennung einer konkreten Anzahl könne ein Teil der Begründung des Bürgerbegehrens nichtzutreffend sein und die Unterzeichnenden könnten dadurch getäuscht werden.  Ein Blick in die Präsentation des Vorhabenträgers kann hier Abhilfe schaffen. Alle Informationen, die für das Bürgerbegehren, die Abstimmungsfrage und die Begründung verwendet wurden, stammen aus dieser Präsentation. Übrigens diente diese auch als einzige Unterlage für die Aufstellungsbeschlüsse . Aus den in der Präsentation angegebenen Daten, wie z.B. 200 MW Leistung und eine Speicherdauer von 2,5 bis 5 Stunden für den Batteriespeicher ergibt sich eine Anzahl von notwendigen Batteriecontainern, die je nach Speicherdauer, die Anzahl von 144 Containereinheiten deutlich übertreffen könnte. Zudem ist eine Zeichnung des Speichers aufgeführt, aus der sich die genannte Anzahl von 144 Containereinheiten eindeutig ableiten lassen.

Alle Beteiligten sind sich darüber im Klaren, dass Batteriespeicher im Zuge der Energiewende benötigt werden. Hier  geht es aber um Standort und Größe. Der  Speicher  in Bollingstedt (SH) wurde in einem Gewerbegebiet direkt an der A7 gebaut und ist im Juni 2025 mit 64 Batteriecontainern und 32 Wechselrichtercontainer mit einer Leistung von 103,5 MW ans Netz gegangen und vor 4 Tagen von der Firma Apiq übernommen worden. Die Lage  an der Autobahn bringt bereits einen gewissen Lärmpegel und wahrscheinlich auch eine entsprechende Schalldämmung für den Ortsteil Gammellund, denn Ortschaft und Batteriespeicher werden getrennt von der A 7. Der eigentliche Ortsteil Bollingstedt liegt ca. 4,5 km entfernt von der Stromspeicheranlage.  In Schwochel soll der Batteriespeicher also mit doppelt so viel Leistung auf gleicher Fläche mitten in eine umgebungslärmfreie Natur gebaut werden, umgeben von 4 Dorfschaften und Einzelbebauungen im Abstand von teils weniger als 700 m. Für den 86 ha großen Solarpark in Schwochel mussten für die Wildtiere Querungshilfen geplant werden. Und nun kommen die Planer auf die "pfiffige" Idee, den Batteriespeicher direkt an einer dieser Wildquerungshilfen zu bauen. Damit wird die Aufgabe dieser Wildquerungshilfe – und somit eigentlich die Planung des gesamten Solarparks – ad absurdum geführt. Als Stand Alone Batteriespeicher (Co-Location) hat er nicht nur die Aufgabe, den im PV-Park erzeugten Strom zwischenzuspeichern, sondern soll als zentraler Knotenpunkt für derzeit 8 weitere, zum Teil außerhalb der Gemeinde liegenden EE-Anlagen und Stromaufnahme aus dem öffentlichen Netz, dienen. Die Aussage, dass ein Batteriespeicher auch trotz eines evtl. erfolgreichen Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids privilegiert außerhalb des Solarparks gebaut werden kann ist zwar richtig, jedoch muss die dafür notwendige  Fläche zur Verfügung stehen, die Lärmschutzauflagen müssen ebenfalls erfüllt werden und es wäre „eben nur“ eine Grünspeicheranlage, die lediglich den Strom des in Schwochel geplanten Solarparks speichert. In der Präsentation des Vorhabenträgers werden die zulässigen Lärmpegel genannt, die rechtlich durch die TA-Lärm akzeptiert werden müssen, egal ob im Industrie- oder Großstadtgebiet. Verschiebt sich der Speicherort, verschieben sich auch entsprechend die Lärmkreise. Eine Möglichkeit wäre, den B-Plan dahingehend zu ändern, dass ein Speicher, der der Speicherung des in der Anlage erzeugten Stroms dient, möglich gemacht wird. Bei einer Fläche von 86 ha für den Solarpark und einer zulässigen Überbauung von ca. 56 ha mit Solarpaneele, sollten ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um die Lärmbelästigung für Mensch und Wildtiere zu minimieren.  Aber dies ist  nicht die Art der Anlage, die der Projektierer gerne bauen möchte.